Jugendschutz geht alle an - auch uns! Damit ihr trotzdem mit uns feiern könnt, gibt es hier die Möglichkeit den so genannten "Muttizettel" runterzuladen und auszufüllen. Damit habt ihr - und wir - die Möglichkeit einen tollen Abend gemeinsam zu erleben.

Infos für Jugendliche

Damit ihr länger als 24 Uhr auf einer Veranstaltung bleiben könnt, benötigen die Veranstalter von euch folgendes:

1. Ein von euren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ausgefülltes Formular. Nichts Handgeschriebenes!

2. Euren Ausweis und den der Erziehungsbeauftragten Person.

3. Eine Ausweiskopie des unterzeichnenden Elternteils, zum Unterschriftenvergleich.

4. Verlässt eure Erziehungsbeauftragte Person die Veranstaltung, müsst ihr diese auch verlassen.

Bitte beachtet, dass die letzte Entscheidung immer dem Türpersonal obliegt und keinerlei Rechtsanspruch aufgrund des Formulars besteht.

 

Infos für Eltern

 

Als Eltern sind Sie für die Auswahl der erziehungsbeauftragten Person verantwortlich. Sie sollten die Person nach den Kriterien auswählen, für die Sie auch unterschreiben:

  1. Sie kennen die Person.

  2. Sie sind der Meinung, dass die Person die Fähigkeit besitzt, die Erziehung Ihres Kindes in Ihrem Namen zu übernehmen.

    Stellen Sie bitte keine Blankoformulare aus!!!

Infos für Erziehungsbeauftragte

 

Als "Erziehungsbeauftragter", wie das Gesetz Deine Rolle nennt, kommt Dir eine besondere Verantwortung zu: Du übernimmst anstelle der Eltern die Aufsicht über einen minderjährigen Jugendlichen. Da aber natürlich klar ist, dass Du nicht nur um die Aufsicht zu führen eine Veranstaltung besuchst, sondern auch, um dort selbst Spaß zu haben, solltest Du einen Mittelweg zwischen der Aufsicht und Deinem eigenen Vergnügen finden. Deswegen hier einige Ratschläge und gesetzliche Vorgaben:

  1. Als Beauftragter trägst du die Verantwortung, kannst im Zweifelsfall also auch rechtlich für eine eventuelle Verletzung der Aufsichtspflicht belangt werden.

  2. Auch in deinem Interesse solltest du dich direkt von den Eltern beauftragen lassen.

  3. Vermeide die Übernahme der Aufsicht für einen dir unbekannten Jugendlichen.

  4. Grundsätzlich keine Blanko-Formulare unterschreiben.

  5. Du solltest stet so nüchtern bleiben, dass du jederzeit einschreiten kannst, falls der Jugendliche vorher vereinbarte Grenzen überschreitet.

  6. Sobald du die Veranstaltung verlässt, muss der Jugendliche ebenfalls die Veranstaltung verlassen.

Wenn Du Dir über diese Punkte bewusst bist, ist es für dich problemlos möglich, die Aufsicht, auch für Freunde, zu übernehmen.

Ein kleiner Tipp zum Schluss:

Sprich vorher mit dem Jugendlichen, vereinbart, wie der Abend ablaufen soll und sprecht auch über Grenzen, so kannst Du im Nachhinein auch beweisen, dass Du der Aufsichtspflicht im Rahmen Deiner Möglichkeiten nachgekommen bist.

 

 

muttizetteljuschug1.pdf [57 Kb]
Download

Datenschutzerklärung